(np). Das Jahr hat bereits begonnen, da haben Banken und Bausparkassen ihr Geschäftsjahr beendet. In diesem Zusammenhang werden häufig mit den Kontoauszügen auch gleich die Anträge für die Wohnungsbauprämie verschickt. Jeder, der seinen Bausparvertrag jährlich mit mindestens 50 Euro bespart, mindestens 16 Jahre alt und uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, kann die Wohnungsbauprämie erhalten: Generell sind Prämien und Einkommensgrenzen für Ehepaare doppelt so hoch wie bei Alleinstehenden. So darf das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden nicht über 25.600 Euro, bzw. über 51.200 Euro bei Ehepaaren liegen. Ist das gegeben, beträgt die maximale Förderhöhe 8,8 Prozent der angefallenen Aufwendungen.
Insgesamt hat der Bausparer über eine Spardauer von maximal zehn Jahren einen Anspruch auf Erhalt der Wohnungsbauprämie. Allerdings gilt mittlerweile die Regelung, dass bei allen Verträgen, die nach dem 1.1.2009 abgeschlossen wurden, nur dann eine Wohnungsbauprämie gezahlt werden kann, wenn der Bausparvertrag später für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme wie Bau, Kauf, Modernisierung oder Renovierung eingesetzt wird. Bei vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Verträgen, in die noch vor 2009 mindestens eine Sparrate eingezahlt wurde, ändert sich dagegen nichts. Ist die Bausparprämie genehmigt, wird das Geld vom Finanzamt direkt auf das Bausparkonto gezahlt. Nach dem zehnten Jahr werden die Zahlungen eingestellt - unabhängig davon, ob der Bausparvertrag weiter läuft oder nicht. Mit einem Neuvertrag kann die Wohnungsbauprämie aber jederzeit wieder beantragt werden.
Darüber hinaus erinnert der Bausparexperte daran, dass die Prämie auch während der laufenden zehn Jahre jedes Jahr neu beantragt werden muss, wenn sie nicht verfallen soll.