Veröffentlicht am 10.07.2008 12:10

„Wer A sagt, muss auch B sagen”

Nach Ansichten des Sozialverbandes VdK ist eine Barrierefreiheit angesichts der steigenden Zahl mobilitätseingeschränkter Menschen zwingend erforderlich. (Foto: photos.com)
Nach Ansichten des Sozialverbandes VdK ist eine Barrierefreiheit angesichts der steigenden Zahl mobilitätseingeschränkter Menschen zwingend erforderlich. (Foto: photos.com)
Nach Ansichten des Sozialverbandes VdK ist eine Barrierefreiheit angesichts der steigenden Zahl mobilitätseingeschränkter Menschen zwingend erforderlich. (Foto: photos.com)
Nach Ansichten des Sozialverbandes VdK ist eine Barrierefreiheit angesichts der steigenden Zahl mobilitätseingeschränkter Menschen zwingend erforderlich. (Foto: photos.com)
Nach Ansichten des Sozialverbandes VdK ist eine Barrierefreiheit angesichts der steigenden Zahl mobilitätseingeschränkter Menschen zwingend erforderlich. (Foto: photos.com)

Der Sozialverband VdK Bayern fordert die Bayerische Staatsregierung auf, barrierefreies Bauen und Wohnen stärker zu fördern als bisher. „Angesichts der steigenden Zahl älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen wird die Barrierefreiheit für jeden zehnten Bürger zwingend erforderlich, für etwa 30 bis 40 Prozent der Bevölkerung notwendig und für 100 Prozent einfach komfortabel”, erklärt die VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher. Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz verlangt nach VdK-Angaben Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich, aber auch in vielen privaten Gebäuden. So müssten zum Beispiel alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Anlagen barrierefrei erreicht und genutzt werden können.

Knackpunkt, so die VdK-Vorsitzende, seien jedoch die im Gesetz formulierten Finanzierungsvorbehalte. So werde zum Beispiel die Umrüstung zur Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr unter die Maßgabe des „wirtschaftlich Möglichen” gestellt. Im Gesetz werde auch ständig auf die Bayerische Bauordnung verwiesen, wo es in Artikel 48, der das barrierefreie Bauen regelt, heißt: „Diese Anforderungen gelten nicht, wenn diese nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden können.”

„Angesichts dieser Vielzahl von Ausnahmetatbeständen und Vorbehalten zweifeln wir doch stark daran, ob die Gleichstellungsgesetze in Bund und Ländern ihr selbst gestecktes Ziel der umfassenden Barrierefreiheit jemals erreichen können. Soll-Bestimmungen, Einschränkungen, Vorbehalte und Ausnahmen machen aus dem Gesetz einen Papiertiger“, betont Mascher. Der Sozialverband fordert daher den Freistaat auf, die Bauordnung entsprechend umzuformulieren. Wer A sagt, müsse auch B sagen. Das Behindertengleichgestellungsgesetz könne die erwünschte Barrierefreiheit nicht erzielen, wenn die entsprechenden Verordnungen, wie die Bauordnung, nicht parallel dazu geändert werden.

Der VdK Bayern hat nach Maschers Aussage zudem die ideelle Trägerschaft der neuen Messe „+ Kongress b_free“ übernommen, die erstmalig in diesem Jahr von 24. bis 27. September im Messezentrum Augsburg stattfindet. Dort werden rund 70 Unternehmen und Organisationen umfassende Informationen und innovative Konzepte und Lösungen rund um das Thema „Barrierefreiheit” präsentieren.

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