„In den Innenstädten soll es nach dem Willen der Großen Koalition spürbar lauter werden dürfen.“ Mit diesen Worten kritisiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke eine Novelle des Städtebaurechts, der der Bundestag am 9. März zugestimmt hat.
„Baulücken zu schließen und innerstädtische Brachflächen zu nutzen, um Wohnraum zu schaffen, ist ein vernünftiges Ziel. Aber dafür die zulässigen Lärmhöchstgrenzen deutlich nach oben zu setzen, ist unnötig und schadet der Gesundheit der dort wohnenden Menschen“, stellte Warnecke fest. Zudem werde mit dem Gesetz die Verantwortung für zusätzlichen Schallschutz nicht den Lärmverursachern auferlegt, sondern den Eigentümern der umliegenden Wohngebäude. Dies werde das Wohnen in der Innenstadt extrem verteuern und dazu beitragen, dass Wohneigentum und Miete in der Innenstadt gleichermaßen an Attraktivität einbüßen. „Bezahlbares Wohnen sieht anders aus“, betonte der Verbandschef.
Auf Unverständnis stößt bei Haus & Grund eine weitere im Gesetz vorgesehene Neuerung: Künftig sollen Gemeinden Wohngebiete im Außenbereich ohne frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichspflichten ausweisen dürfen. „Damit konterkariert die große Koalition ihre eigenen Ziele, nämlich die Innenentwicklung zu stärken sowie Flächenverbrauch auf der grünen Wiese zu mindern“, rügte Warnecke. Neue Wohngebiete am Stadtrand sollten nach Auffassung von Haus & Grund nur dort entstehen, wo nachweislich ansonsten kein ausreichender Wohnraum geschaffen werden kann. Nur so könne die Gefahr von Zersiedelung und Leerstand in Innenstädten begrenzt werden.
Helfen Sie uns mit Ihrer Zustimmung
Um Ihnen eine optimale Webseite bieten zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Instrumente ein. Wir und unsere Partner verarbeiten und übermitteln personenbezogene Daten (z.B. Identifier und Browserdaten). Damit können wir statistisch erfassen wie unsere Webseite genutzt wird und so unser Angebot laufend verbessern und finanzieren. Einige der eingesetzten Techniken sind essentiell für den technischen Betrieb unseres Webangebots. Mit Ihrer Zustimmung dürfen wir und unsere Partner außerdem auch Informationen auf Ihrem Gerät speichern und/oder abrufen. Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern, um Kartenausschnitte oder Videos anzeigen zu können und das Teilen von Inhalten zu ermöglichen. Sie können entscheiden, für welche dieser Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen.
Mit „Alle akzeptieren“ erklären Sie Ihre Zustimmung zu dem oben genannten Zweck. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung außerhalb des EWR (Art. 49 (1) (a) DSGVO, Drittlandtransfer), wo das hohe europäische Datenschutzniveau nicht besteht. Diese Einstellungen können Sie jederzeit anpassen.
Mit „Details…“ können Sie festlegen, welchen Zwecken Sie zustimmen und welchen nicht.
Unter „Cookie Einstellungen“ können Sie Ihre Angaben ändern oder Datenverarbeitungen ablehnen.