Die Stadtwerke München GmbH will die Gleislage der vorhandenen Straßenbahngleise in der Tegernseer Landstraße in München im Abschnitt zwischen den Haltestellen Tegernseer Landstraße und Silberhornstraße erneuern.
Tegernseer Landstraße
Machbarkeitsstudie Tegernseer Landstraße Themenseite: Planung Tegernseer Landstraße
Zugleich soll dadurch der Bau eines Radweges in südlicher Fahrtrichtung zwischen Silberhornstraße und Wirtstraße möglich werden und insbesondere der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Tegernseer Landstraße erfolgen.
Die Regierung von Oberbayern hat dafür jetzt das nach dem Personenbeförderungsgesetz nötige Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen werden einen Monat bei der Landeshauptstadt München öffentlich ausgelegt und können von den Bürgerinnen und Bürgern während der Dienststunden eingesehen werden. Nähere Einzelheiten zu Ort und Zeit der Auslegung sowie die Möglichkeit Einwendungen gegen die Planungen zu erheben, gibt die Landeshauptstadt München ortsüblich bekannt. Hinweise zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens: Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes förmliches Verwaltungsverfahren, das zum Beispiel für den Bau oder Ausbau von Betriebsanlagen für Straßenbahnen im Personenbeförderungsgesetz vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Bauvorhaben einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen betroffenen Belange geprüft und abgewogen.
Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist an und wird auch die Öffentlichkeit beteiligen. Die Planunterlagen werden einen Monat lang zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger können während der Auslegungsfrist und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von weiteren zwei Wochen Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Einwendungen können bei der Landeshauptstadt München oder der Regierung von Oberbayern schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist bittet die Regierung von Oberbayern die Vorhabenträgerin um eine Stellungnahme zu den eingegangenen Einwendungen und den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Sie entscheidet ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird oder ob darauf verzichtet werden kann. Wird ein Erörterungstermin durchgeführt, lädt die Regierung von Oberbayern die Träger öffentlicher Belange und die Einwendungsführer zu dem Termin. Das kann auch über eine öffentliche Bekanntmachung geschehen, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen an private Betroffene erforderlich sind. Der Erörterungstermin wird ergänzend auch ortsüblich bekannt gemacht. An diesem Erörterungstermin können die Stadtwerke München GmbH als Trägerin des Vorhabens, die betroffenen Behörden und Verbände, die Betroffenen sowie diejenigen Personen, die Einwendungen erhoben haben, teilnehmen. Die Regierung von Oberbayern entscheidet nach Beendigung des Erörterungster-mins über die Genehmigungsfähigkeit des beantragten Vorhabens unter Berücksichtigung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen.