Die Rechtslage in Zusammenhang mit Wohnungslosigkeit wird immer komplexer. Die Mitarbeiter in den Rathäusern werden von Fragen überrollt.
Wer ist örtlich für den Obdachlosen zuständig? Was sind die neuesten Bestimmungen zum Familiennachzug? Was sind die Besonderheiten in Hinblick auf Flüchtlinge aus der Ukraine? Was tun, wenn der Wohnungslose psychisch krank ist? Was immer häufiger der Fall ist.
Die AWO Wohnungsnotfallhilfe für den Landkreis München will bei der Klärung dieser Fragen unterstützen. Regelmäßig lädt sie deshalb die Mitarbeiter der Gemeinden und Städte im Wohnungslosenberatungs-Verbund Süd-West-Nord zu Workshops ein.
Gerne gesehener Referent ist Dr. Eugen Ehmann, Regierungspräsident von Unterfranken und Experte für die Rechtsfragen von Wohnungslosigkeit in Kommunen. Beim Treffen in der Gemeinde Grünwald informierte und diskutierte er mit 34 Teilnehmern aus 17 Gemeinden des Landkreises.
Grünwalds Bürgermeister Jan Neusiedl stellte für das Treffen den Bürgersaal zur Verfügung. Seit 17 Jahren arbeite seine Gemeinde mit der AWO in Fragen der Wohnungslosigkeit und Zwangsräumung eng zusammen, sagte er. Eine Kooperation, die sich bewährt habe. „Gemeinsam konnten viele Probleme bereits im Vorfeld gelöst werden“, lobte Neusiedl. Gerne habe er für den Erfahrungsaustausch deshalb die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Soziale Not gebe es auch in einem der reichsten Landkreise Deutschlands, stellte AWO Vorstand Michael Germayer fest. Den Schwerpunkt seines Referats legte er auf zwei Phänomene:
• Die zunehmende Zahl von psychisch Kranken; die Zahl diagnostizierter Erkrankungen steige seit 2022 rapide an.
• Darüber hinaus verschärfe der Familiennachzug die Situation in den Gemeinden.
Die sachliche Zuständigkeit für psychisch Kranke wurde neu geregelt. Ehmann empfahl die Krisendienste der Bezirke als Anlaufstelle in akuten Notsituationen. Sie seien neu und funktionierten erstaunlich gut.
Familiennachzug sei ein spezielles Problem, denn die Gemeinden hätten keinen Einfluss darauf, ob diesem zugestimmt werde oder nicht, sagte Ehmann. Sie seien lediglich für die Unterbringung verantwortlich.
Fragen wirft immer wieder auch der Status der Ukraine-Flüchtlinge auf. Während sie bis Juni 2022 den gleichen Status wie Asylbewerber hatten, erhalten sie nun Bürgergeld und müssen deshalb nicht grundsätzlich untergebracht werden.
Das größte Problem der Helfer selbst: Die Wohnungsprobleme steigen rapide an. „Im Gegenzug wird es immer schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter*innen für die
Wohnungsnotfallhilfe zu finden“, sagt Stefan Waller, Leiter der AWO Wohnungsnotfallhilfe. Derzeit sucht er Mitarbeiter für die präventive Arbeit, die Wohnungslosenberatung und das Unterstützte Wohnen. Drei Fachberater sind in den Gemeinden derzeit im Einsatz.