Laut Beschluss der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz sind sich Bundeskanzler Scholz und die Länder einig: Ukraine-Flüchtlinge sollen Leistungen der Grundsicherung erhalten. Zum 1. Juni 2022 ist daher ein Zuständigkeitswechsel in der Betreuung der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer geplant. Für die erwerbsfähigen Menschen werden künftig die Jobcenter (SGB II) zuständig sein und für nicht Erwerbsfähige wie Altersrentner oder unbegleitete minderjährige Kinder unter 15 Jahren das Sozialamt (SGB XII).
Die notwendigen gesetzlichen Anpassungen werden momentan umgesetzt, um hilfsbedürftigen Geflüchteten aus der Ukraine in Zukunft die Leistungen aus dem SGB II zukommen zu lassen. Voraussetzungen dafür sind die Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer ausgestellten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz.
„Wir sind uns natürlich bewusst, dass innerhalb kurzer Zeit eine große Anzahl an Anträgen auf Arbeitslosengeld II auf uns im Jobcenter zukommen wird. Daher laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, um diesen Übergangsprozess strukturiert und pragmatisch anzugehen“, berichtet Jan Riediger, der Geschäftsführer des Jobcenters Weilheim-Schongau.
Nach derzeitigen Planungen werden die Anträge auf Arbeitslosengeld II ab 28. April 2022 persönlich in den Gemeinden ausgegeben. Die Abgabe der Anträge kann dann ab Anfang Mai im Jobcenter sowohl in Weilheim und Schongau erfolgen.
Geflüchtete aus der Ukraine können sich schon jetzt auf die Antragsstellung im Jobcenter vorbereiten und damit die spätere Bearbeitung beschleunigen: Für die Auszahlung der Leistungen benötigt das Jobcenter eine deutsche Bankverbindung (IBAN) und bei der Antragabgabe bedarf es die Mitgliedbescheinigung einer frei gewählten Krankenkasse für die Zeit ab dem 1. Juni 2022.
Bis zu diesem Übergang und damit bis voraussichtlich Ende Mai richten Geflüchtete aus der Ukraine bitte alle Anfragen in Bezug auf Arbeit und Ausbildung weiterhin an die noch zuständige Agentur für Arbeit. Die eigens eingerichtete Ukraine-Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 13 Uhr erreichbar. Unter Tel. 0911/1787915 erhalten Geflüchtete in russischer und ukrainischer Sprache Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche.