Die eigenen Radieserl und Möhren direkt aus dem Beet vor der Haustüre ernten, das ist auch in der Großstadt längst möglich. Im Sommer 2021 hatte der Stadtrat die Novellierung der entsprechenden Sondernutzungsrichtlinien beschlossen, wodurch möglich wurde, Hochbeete auf öffentlichem Grund aufzustellen, also auch vor Wohn- bzw. Mietshäuser. Lediglich ein paar Vorgaben müssen beachtet werden, bevor das Gärtnern losgehen kann. Eine davon: Die Nachbar aus dem Erdgeschoss müssen mit der Aufstellung des Hochbeets einverstanden sein. Eine Stadtteilbewohnerin wünscht sich nun die Lockerungen dieser und anderer Vorgaben.
Bevor Gemüse und Obst im Hochbeet vor der eigenen Türe gedeihen, müssen einige Vorbereitungen getroffen werden. Es muss z.B. eine für das Beet verantwortliche Person benannt werden, die Standortbezug hat, also bestenfalls vor Ort wohnt. Auch müssten vorgegebene Maße des Beetes eingehalten werden. Und schließlich braucht es die Zustimmung des örtlichen Bezirksausschusses (BA), um das Hochbeet aufzustellen. „Hierdurch soll die Möglichkeit der Bezirksausschüsse, auf die Gestaltung ihrer Bezirke Einfluss zu nehmen, gewahrt werden“, so erklärte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) vor zwei Jahren, als die Richtlinien für die Hochbeete auf öffentlichem Grund in Kraft traten. Zuvor ist zudem noch das Einverständnis der Erdgeschossbewohner einzuholen, da sie am meisten von der Aufstellung der urbanen Hochbeete betroffen seien. Nach Entrichten von 30 Euro Verwaltungsgebühr könnte dann das Gärtnern aber losgehen. Doch eben diese Vorschriften, machen es mancherorts schwierig, dass es in urbanen Beeten sprießt und gedeiht. Eine Stadtteilbewohnerin wandte sich jüngst an den BA Laim und forderte, dass die Voraussetzungen für das Programm „Hochbeete auf öffentlichem Grund“ entbürokratisiert werden.
Einige der Vorgaben sollten nach Ansicht der Bürgerin „ersatzlos gestrichen werden“, um das Aufstellen von Hochbeeten leichter zu ermöglichen. Zum einen wünscht sie sich, dass auf die Einverständnis der Nachbarn aus dem Erdgeschoss verzichtet werde: „Die Hochbeete auf Gehwegen stehen auf öffentlichem Grund“, argumentiert die Antragstellerin. Wenn Bürger etwa eine Baumscheibe vor dem Haus bepflanzen wollen, müssten sie auch nicht die Bewohner im nächst gelegenen Gebäude um Erlaubnis fragen. Auch würden etwa Fahrradständer von der Stadt aufgestellt, ohne zuvor die Anwohner um ihre Zustimmung zu bitten. „Hochbeete als kleine Blühoasen können die tristen Straßen extrem aufwerten und verursachen bestimmt nicht mehr Lärmbelästigung wie ein Schanigarten“, so die Bürgerin. Die Hürden aber seien viel zu hoch, beklagt sie per Bürgerpost an den BA Laim. Zum anderen beantragt sie, dass die auf die 30 Euro angesetzte Verwaltungsgebühr gestrichen werden. „Eigentlich ist es Aufgabe der Stadt, für eine „grünere Stadt“ zu sorgen“, findet die Antragstellerin. „München steht im Vergleich zu anderen Städten extrem schlecht da. Umso unverständlicher ist es, dass Gebühren erhoben werden, wenn Bürger aktiv werden.“
Mit dem Bürgeranliegen will man sich Unterausschuss Klima und Baumschutz nun eingehend befassen und prüfen, woran es konkret hakt. An den 30 Euro Gebühr soll das Hochbeet in Laim jedenfalls nicht scheitern, weswegen man sich im BA vorstellen kann, die Gebühren zu übernehmen.
Sobald der Bezirksausschuss seine Zustimmung gegeben hat, wird diese an die Bezirksinspektion weitergegeben, die den eigentlichen Genehmigungsprozess für das Hochbeet weiterführt.