Ein Baum in der Stadt hat zumeist sehr viel mehr Bedeutung als auf dem Land. Denn zwischen Beton und Asphalt sind Bäume nicht nur wertvolle Schattenspender und sorgen für Kühlung, sondern binden zudem Kohlendioxid – was als tragende Ursache für die Klimaerwärmung gilt. Die Novellierung der Baumschutzverordnung, die jüngst vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung vorgelegt wurde, beinhaltet einige inhaltliche Änderungen, so dass mehr Bäume schützenswert gelten als zuvor. Im Bezirksausschuss Laim (BA 25), der zu der Novellierung ein Anhörungsrecht hat, ist man über die Änderungen geteilter Meinung.
Die inhaltliche Neuerung in der jüngst vorgelegten novellierten Bauschutzverordnung betrifft vor allem kleinere Bäume und Sträucher. „Geschützt werden nun schon Gehölze, die in 100 Zentimeter Höhe über dem Erdboden einen Stammumfang von 60 Zentimetern und mehr haben“, heißt es im Papier, welches das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ausformuliert hat. Bisher galt die Baumschutzverordnung nur für Bäume ab 80 Zentimeter Stammumfang. Für mehrstämmige Gehölze soll künftig gelten: Sie werden geschützt, wenn die Summe der Stämme 60 Zentimeter und ein Stamm davon mindestens 40 Zentimeter Stammumfang erreicht. „Zum Schutzumfang gehören daher nun auch größere Klettergehölze“, heißt es im Schreiben. Zudem sollen auch Obstbäume neu in die Baumschutzverordnung aufgenommen werden. Zusätzlich will man die Regeln für Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen verschärfen. Die Behörde will zur klaren Kategorisierung ein neues Punktesystem einführen. „Dabei gilt folgender Grundsatz: Je älter und gesünder (vitaler) ein Gehölz ist, desto höher wird es bepunktet“, heißt es dazu vom Referat Stadtplanung und Bauordnung. Bewertet wird nach den Kriterien: Stammumfang, Vitalität und besondere Merkmale eines Baumes. Laut der neuen Tabelle könnten jene, die einen geschützten Baum fällen wollen, künftig mit 1.500 bis zu sogar 20.400 Euro an Ausgleichszahlung rechnen bzw. Nachpflanzungen könnten von einem Baum bis hin zu vier groß werdenden Bäume reichen. Vor allem bei großen Neubauvorhaben könnte die Novellierung der Baumschutzverordnung sich sichtbar auswirken.
Nikola Fritz (Grüne), Vorsitzende des Unterausschusses Umwelt und Baumschutz im BA Laim, findet: „Die Novellierung ist dringend notwendig.“ Zwei Ergänzungen will sie jedoch bei der Stellungnahme des BAs einbringen: 1. Es sollte besser kontrolliert werden, ob Ersatzpflanzungen wirklich geleistet wurden. 2. Die Stadt sollte einen Leitfaden fürs richtige und nachhaltige Nachpflanzen herausgeben, so dass weniger Bäume absterben, weil sie falsch gepflanzt wurden.
Alexandra Gaßmann (CSU) stellt sich indes gegen die Verschärfung zu Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen. „Die Eigentümer zahlen da echt drauf“, moniert sie. Garteneigentümer würden viel rascher einen Baum fällen, bevor er in den kritischen Stammbereich wächst, nur um der scharfen Ersatzpflanzungs- bzw. Ausgleichszahlungsregelung zu entkommen. Statt Strafen zu verhängen sollten z.B. Zuschüsse für die Profi-Baumpflege gewährt werden. Josef Mögele (SPD) wünschte sich hingegen eine Grundsatzdiskussion zum Umgang mit Baumfällungen bei Bauvorhaben. Gerade in Laim habe man jüngst wieder Kahlschläge bei Bauvorhaben etwa in der Camerloherstraße hinnehmen müssen.
Einstimmung entschied der BA schließlich die Novellierung nun zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und will zugleich ein Begleitschreiben mit den Ergänzungsvorschlägen von Gaßmann und Fritz an die Behörde richten.