Welchen Beitrag zum Klimaschutz können, bzw. sollen Hausbesitzer leisten? Welche Kosten entstehen im Rahmen einer Modernisierung der Gebäudeenergieversorgung? Welche gesetzlichen Vorgaben sind dabei einzuhalten?
Welche Maßnahmen sind bei Wärmedämmung und Heizungsinstallation sinnvoll? Diese Fragen stellte Stefan Hubert vom Arbeitskreis Energiewende Vaterstetten in den Mittelpunkt seiner Begrüßung. An Antworten auf diese Fragen waren die Zuhörer im bis auf den letzten Platz gefüllten Pfarrsaal in Vaterstetten brennend interessiert.
Der von der Gemeinde Vaterstetten, der Energieagentur Ebersberg-München und der Energiewende Vaterstetten organisierte Beratungsabend bot vielfältige Möglichkeiten sich zu dem Themenkomplex ausführlich zu informieren.
Neben den Vorträgen standen an vielen Infoständen Energieberater, Fachleute aus der Heizungsbranche und Finanzberater für individuelle persönliche Gespräche zur Verfügung. Auch einige Bürgerinnen und Bürger präsentierten ihre Heizungslösungen und stellten sich den Fragen der Besucherinnen und Besucher.
Tobias Aschwer, Klimaschutzmanager der Gemeinde Vaterstetten präsentierte den aktuellen Stand der Wärmeplanung. Der Bund fördert Maßnahmen zur erneuerbaren Energieerzeugung und den zugehörigen Wärmeverteilnetzen mit 40 Prozent. Leider ließen die Förderbescheide länger als erwartet auf sich warten, so dass erst jetzt die Planungs- und Umsetzungsaktivitäten gestartet werden konnten. Demzufolge ist mit einer Wärmeversorgung aus der Tiefengeothermie im Jahr 2027 zu rechnen. Das kommunale Wärmenetz soll bis 2031/2032 um ca. 50 Kilometer erweitert werden.
In ihrem Vortrag: „klimafreundliches und kostengünstiges Heizen“ ging Stephanie Zöllner von der Energieagentur Ebersberg-München zum einen auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz), sowie auf die Möglichkeiten Gebäude klimafreundlich und kostengünstig mit Wärme zu versorgen, ein.
Lediglich bei Neubauten in Neubaugebieten müssen Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien eingebaut werden. Bei allen anderen Neubauten greift diese Pflicht erst nachdem eine kommunale Wärmeplanung durchgeführt wurde. Bei größeren Kommunen muss die Wärmeplanung bis 2026 und bei kleineren bis 2028 erfolgen. Im Bestand soll eine sukzessive Umstellung auf 100 Prozent Erneuerbare bis 2045 abgeschlossen sein.
Frau Zöllner wies in ihrem Vortrag ausdrücklich auf das Risiko enormer Kostensteigerungen bei fossilen Energien hin. So könnten allein durch den europäischen Emissionshandel, der ab 2027 im Verkehrs- und Gebäudebereich greift, bei einem Drei-Personen-Haushalt, der mit Öl heizt, Mehrkosten von über 1.000 Euro im Jahr entstehen. Auf Grund der nicht unerheblichen staatlichen Förderung von bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten ist eine frühzeitige Umstellung auf eine klimafreundliche Heizung mehr als überlegenswert.