Der Münchner Stadtrats hat ein Dieselfahrverbot (Schadstoffklasse Euro 5/V und schlechter) für die Landshuter Allee beschlossen und setzt damit ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. März 2024 um.
Sollten allerdings die im ersten Quartal 2025 vorliegende Auswertung des Verkehrsversuchs „Tempo 30“ und eine darauf aufbauende Immissionsprognose für die Jahre 2025 und 2026 sowie der Jahresmittelwert 2024 zeigen, dass die Grenzwerte künftig auch ohne die jetzt beschlossene Verschärfung des Dieselfahrverbots eingehalten werden, muss das neue Fahrverbot nicht umgesetzt werden.
„Mit der beschlossenen Verschärfung der bestehenden Dieselfahrverbote für eine Teilstrecke der Landshuter Allee entsprechen wir dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, erklärte Oberbürgermeister Dieter Reiter. „Es muss aber noch über drei wichtige Fragen Klarheit herrschen: Was bringt die Tempo 30-Maßnahme? Wie hoch ist der Jahresmittelwert 2024? Und wie lauten die Immissionsprognosen für 2025 und 2026? Ich will nur verhältnismäßige Maßnahmen umsetzen und finde deshalb die Ausstiegsoption sehr wichtig.“
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