Am Samstag, 2. Mai, fanden im Bereich der Münchner Altstadt sechs stationäre Versammlungen statt, die alle in einem thematischen Kontext mit der aktuellen Rechtslage im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie standen.
Auf dem Odeonsplatz gab es von 11 bis 12 Uhr eine Versammlung mit 20 Teilnehmern und von 15.20 bis 16.50 Uhr eine mit 50 teilnehmenden Personen. Beide verliefen störungsfrei.
Auf dem Karlsplatz gab es von 15 bis 17 Uhr eine Versammlung mit 50 Teilnehmern. Bis zu 100 interessierte Personen fanden sich um den Versammlungsort ein. Diese wurden von der Versammlungsleiterin und von Kommunikationsbeamten der Münchner Polizei auf die Einhaltung der Mindestabstände hingewiesen. Die Versammlung verlief ohne Störungen.
Am Max-Joseph-Platz fand von 14 bis 15.45 Uhr eine Versammlung statt, an der 50 Personen teilnahmen. Diese verlief störungsfrei. Außerhalb der Versammlung fanden sich bis zu 320 interessierte Personen ein, die nicht immer die Mindestabstände zueinander einhielten. Sie wurden wiederholt von Kommunikationsbeamten und mit Lautsprecherdurchsagen auf die Einhaltung dieser Abstände hingewiesen. Nicht alle hatten Verständnis für diese wichtige Regelung für den Infektionsschutz und verhielten sich entsprechend kooperativ.
Am Marienplatz verlief von 12.05 bis 14 Uhr eine Versammlung mit 50 Teilnehmern störungsfrei. Bis zu 150 an der Versammlung interessierte Personen fanden sich um den Versammlungsort ein. Sie wurden von Kommunikationsbeamten auf die Einhaltung der Mindestabstände hingewiesen, die daraufhin eingehalten wurden.
Von 15.10 bis 16 Uhr fand auf dem Marienplatz eine Versammlung mit 20 Personen statt, die störungsfrei ablief. Um die 100 an der Versammlung interessierte Personen befanden sich außerhalb der abgesperrten Versammlungsfläche. Am Ende der Versammlung waren es rund 200 Personen. Viele von ihnen wollten sich von dort nicht entfernen. Sie wurden wiederholt von Kommunikationsbeamten und mit Lautsprecherdurchsagen auf die rechtliche Problematik einer nicht angemeldeten Versammlung hingewiesen und aufgefordert, die Örtlichkeit zu verlassen. Viele reagierten daraufhin mit Unverständnis, das sie auch deutlich artikulierten. Einige verließen danach die Örtlichkeit.
31 Personen, die sich beharrlich unkooperativ zeigten, wurden ab 16.45 Uhr wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.
Bei den Versammlungen in der Münchner Altstadt fiel auf, dass viele Personen die aktuelle Regelungslage, Mindestabstände von 1,50 Meter zueinander aus Gründen des Infektionsschutzes einzuhalten, nach wie vor nicht verinnerlicht haben, gibt die Polizei München an. Auch der Empfehlung, einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz bei diesen Situationen zu tragen, wurde oft nicht nachgekommen.
Freundliche Hinweise und Aufforderungen der Polizei, diese wichtigen Handlungsanweisungen umzusetzen, wurden oft nicht befolgt und zogen Reaktionen nach sich mit Zeichen einer deutlichen Ablehnung. Die Münchner Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die aktuell gültigen Regelungen zur Ausgangsbeschränkung hin, die dem Infektionsschutz aller Bürger dienen.
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