Veröffentlicht am 06.11.2020 11:42

Über 1.000 Polizeibeamte im Einsatz

Am Sonntag, 1. November 2020 kam es ab 12 Uhr zu insgesamt sechs Versammlungen, die sich thematisch gesehen sehr kritisch mit den aktuell geltenden Corona-Regelungen auseinandersetzen. Hier kam es bereits im Vorfeld zu rechtlichen Überprüfungen bei den Verwaltungsgerichten, was die Durchführung der Versammlungen betraf. Letztendlich wurden diese sechs Versammlungen mit einem rein stationären Ablauf und einer festen Teilnehmerzahl, wie bereits vom zuständigen Kreisverwaltungsreferat beschieden, gerichtlich bestätigt. Eine weitere für den Königsplatz angemeldete Versammlung blieb untersagt. Fünf dieser Versammlungen fanden zwischen 12 Uhr und 15.15 Uhr statt und hatten zusammen genommen etwas über 500 Teilnehmer. Bei einer dieser Versammlungen waren noch 30 opponierende Teilnehmer vor Ort.
Zu größeren Störungen kam es hierbei nicht. Es wurden allerdings immer wieder Teilnehmer wegen Verstößen gegen die Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes von der Polizei aus angesprochen. Vereinzelt kam es auch zu Anzeigen deswegen. Die größte Versammlung sollte schließlich um 16.30 Uhr auf der Theresienwiese in München stattfinden. Hierfür waren 1.000 Teilnehmer zugelassen. Noch bevor es zum Beginn der Versammlung kam, wurde vom Rechtsanwalt des Versammlungsleiters eine Erklärung abgegeben. Hierbei wurde dargelegt, dass es keine Versammlung auf der Theresienwiese aufgrund der seiner Meinung nach rechtlichen Beschränkungen geben wird. Vielmehr wurde nun die Durchführung eines Gottesdienstes angekündigt und auch begonnen. Für diese Veranstaltung lag weder eine Genehmigung noch ein Hygienekonzept vor. Die rechtlichen Überprüfungen ergaben nach intensiver Beurteilung, dass man den Gedanken eines Gottesdienstes zunächst folgen kann, da Inhalte und der Charakter eines Gottesdienstes erkennbar waren. Dies wurde in den ersten Stunden größtenteils auch eingehalten, wenn gleich nicht nur geistliche Redebeiträge dargeboten wurden. In der Spitze nahmen 1.900 Personen teil.

Als sich die Veranstaltung immer stärker in die Zielrichtung eines Konzerts entwickelte, insbesondere was die Lautstärke und die Darbietungen anbelangte, welche auch mit Applaus bedacht wurden (Allerheiligen gilt als stiller Feiertag), wurde der Veranstalter von Seiten der Polizei entsprechend belehrt. Hierbei zeigte sich der Veranstalter allerdings nicht einsichtig, so dass die Veranstaltung schließlich gegen 18.55 Uhr von polizeilicher Seite aus beendet wurde.
Eine entsprechende rechtliche Aufarbeitung für diese nicht angezeigte Veranstaltung wird in den nächsten Tagen von den zuständigen Stellen durchgeführt. Zur Bewältigung der gesamten Versammlungslage an diesem Sonntag waren insgesamt ca. 1.000 Polizeibeamte im Einsatz.

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