Radfahrer sollen von Autofahrern in Bereich der Bahnunterführung in der Allacher Straße und im Bereich der nördlichen Walhornstraße - von der Manzostraße bis zum Weiherweg - künftig nicht mehr überholt werden dürfen. Der Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) hat dazu in seiner Juli-Sitzung zwei Anträge beschlossen.
Der Bereich der nördlichen Waldhornstraße ist Fahrradstraße und teilweise sehr schmal. Dennoch ist hier „auffallend starker Autoverkehr” Richtung Am Neubruch zu verzeichnen. Ein Fahrradüberholverbot wäre eine sicherheitsrelevante Maßnahme, die die allgemeine Situation ebenfalls verbessern könnte, heißt es in der Begründung.
Die schmale Bahnunterführung in der Allacher Straße war ursprünglich als reine Fußgänger- und Radfahrerunterführung konzipiert, wurde dann aber zusätzlich für den Autoverkehr freigegeben. „Immer wieder kommt es zu gefährlichen Pkw-Überhollvorgängen von Fahrrädern im Unterführungsbereich und in den Zufahrtsbereichen. Autofahrer können die Straße wegen eingeschränkter Sichtverhältnisse nur wenige Meter überblicken und starten deshalb riskante Überholvorgänge, die oft durch Einscheren vor dem überholten Radfahrer beendet werden müssen. Typischer Weise werden dabei oft die erforderlichen seitlichen Überholabstände nicht eingehalten”, wird in dem Antrag ausgeführt und zudem darauf verwiesen, dass die Unterführung ein wichtiger und intensiv befahrener Schulweg zum Pfarrer Grimm Schulzentrum sei.
Man sei man noch in Abstimmung, ob das Radfahrerüberholverbots-Schild überhaupt Verwendung finde werde, teilte Dieter Galles vom Mobilitätsreferat den BA-Mitgliedern mit. Er hatte wegen der vielen Verkehrsthemen an der Sitzung teilgenommen und zu den einzelnen Punkten Stellung bezogen. Wenn man konsequent wäre, müsste man ein solches Überholverbotsschild flächendeckend in allen schmalen Straßen aufstellen, meinte Galles. „Das ist nicht zielführend.”
Das Gremium ließ sich von diesen Ausführungen allerdings nicht abhalten, die Anträge zu verabschieden.