Für Kraftfahrzeugfahrer, die von der Landsberger Straße aus kommend in die Elsenheimerstraße einbiegen oder auch andersherum, aus der Elsenheimerstraße die Rechtskurve Richtung Landsberger Straße nehmen, heißt es künftig: Fuß vom Gas. Denn im Streckenabschnitt der Elsenheimerstraße zwischen Landsberger Straße und Schäufeleinstraße gilt ab jetzt Tempo 30. Grund dafür ist der hier ansässige Kindergarten, weswegen die Geschwindigkeitsbegrenzung mit den Zusätzen „Kindergarten“ und „werktags, Montag – Freitag 8-16 Uhr“ angeordnet ist.
Wegen der Verkehrssituation (Hol- und Bringverkehr, Kleinkinder in Begleitung von Personen) im Bereich des Kindergartens ist es aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde anzuordnen, da ein niedriges Geschwindigkeitsniveau im Nahbereich des Kindergartens geeignet ist, Unfallgefahren zu minimieren“, heißt es im Schreiben des Mobilitätsreferats (MOR), das kürzlich im Bezirksausschuss Laim (BA 25) eintraf. Kindergärten, Schulen, Seniorenheime und ähnlichen Einrichtung gelten unter Aspekten der Verkehrssicherheit als besonders schützenswerte Bereiche, weswegen die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen des fließenden Verkehrs hier häufig angeordnet wird. Damit die Wege für Kinder, Eltern und Erzieher des Kindergartens „Manuelita“ in der Elsenheimerstraße 6 künftig verkehrssicherer werden, gilt nun auch in der vielbefahrenen Elsenheimerstraße, zwischen Landsberger Straße und Schäufeleinstraße, Tempo 30.
Dieser Straßenabschnitt der Elsenheimerstraße ist eine wichtige Verkehrsader zur Landsberger Straße und auch zur Friedenheimer Brücke, wo gewohnheitsmäßig 50 Kilometer pro Stunde gefahren wird. „Einbußen in Bezug auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sind wegen der begrenzten räumlichen Ausdehnung der 30-Kilometer pro Stunde Regelung nicht zu erwarten”, erklärt dazu das Mobilitätsreferat.