Am Dienstag, 11.02.2020 wurde das Polizeipräsidium München von einer Schule im südlichen Landkreis München über einen gegebenenfalls strafrechtlich relevanten Klassenchat informiert. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wurden in dem Klassenchat teils sexuell anstößige und unter Umständen volksverhetzende Inhalte an Personen unter 18 Jahre verteilt beziehungsweise verbreitet. Die genaue Größe des Teilnehmerkreises an dem Chat ist aktuell Gegenstand der Ermittlungen. Nach den ersten Erkenntnissen liegt die Anzahl der an dem Chat beteiligten Personen in einem zweistelligen Bereich.
Derzeit wird gegen zwei 14-jährige Schüler ermittelt. Es besteht der Verdacht, dass die Straftatbestände "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Verbreitung pornographischer Schriften" verwirklicht sein könnten.
Die Ermittlungen zur Feststellung von Tatverdächtigen, individueller Tatbeteiligungen und von Details, zum Beispiel über die Herkunft der verbreiteten Inhalte und deren möglichen Strafrelevanz, werden vom Staatsschutz der Münchner Kriminalpolizei geführt.
Gerade in der heutigen Zeit ist die Integration von sozialen Medien in das alltägliche Leben auch Aufgabe der Eltern, Lehrer und Behörden. Neben Gefahren wie Cyber-Mobbing, Identitätsdiebstahl oder Cybergrooming kann man auch in anderer Art und Weise ganz leicht betroffen sein.
Ein nicht aktiv zugesandtes Bild mit strafbaren Inhalt?
Was kann ich nun machen?
Zuerst sichern Sie das Bild und die Adresse (Nummer) des Absenders. Informieren Sie umgehend die Polizei und erstatten mit dem gesicherten Material Anzeige. Geben Sie solche Fälle auch immer direkt an die Schule weiter. Es könnten mehrere Personen betroffen sein.
Verschiedene Institutionen und Anbieter haben hierzu seit Jahren Präventionskampagnen veröffentlicht. Welche Herangehensweise für Sie die richtige ist, muss jeder selbst entscheiden. Nutzen Sie die Angebote an Ihren Schulen, informieren Sie sich selbst im Netz.
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