Veröffentlicht am 04.01.2024 15:53

12.000 Menschen gewärmt


Von red
Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann auch heuer wieder den Heizkostenzuschuss beantragen. (Foto: chk)
Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann auch heuer wieder den Heizkostenzuschuss beantragen. (Foto: chk)
Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann auch heuer wieder den Heizkostenzuschuss beantragen. (Foto: chk)
Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann auch heuer wieder den Heizkostenzuschuss beantragen. (Foto: chk)
Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann auch heuer wieder den Heizkostenzuschuss beantragen. (Foto: chk)

Aus dem Wärmefonds der Stadtwerke München sind seit dem Start im Januar 2023 über 8,3 Millionen Euro bewilligt worden. Der Wärmefonds unterstützt einkommensschwache Münchner Bürger in der Energiekrise. Auch im Jahr 2024 können Mittel beantragt werden.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Rund 12.500 Münchner*innen haben seit dem Start des Wärmefonds im Januar 2023 finanzielle Unterstützung erhalten, um die gestiegenen Heizungskosten bewältigen zu können. Vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen soll dieser Fonds helfen, ihre Rechnungen zu bezahlen. Die Bilanz nach einem Jahr ist eindeutig: Diese Hilfe ist nötig und wird angenommen. Deshalb wird die Stadt München sich auch dafür einsetzen, dass globale Krisen die Menschen nicht in den finanziellen Ruin treiben. Der Wärmefonds läuft auch 2024 weiter.“

Freibeträge wurden erhöht

Im März 2023 hatte der Stadtrat wegen der erheblichen allgemeinen Preissteigerungen in den vergangenen beiden Jahren die Einkommensgrenzen angehoben, die die Grundlage für den Anspruch der Bürger auf freiwillige Leistungen der Stadt sind. Diese Grenzen sind auch Grundlage für Zuschüsse aus dem Wärmefonds. Damit erhöht sich der Kreis der Berechtigten deutlich. Beispielsweise liegt die Grenze für einen Ein-Personen-Haushalt bei 1.660 Euro netto, für eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.660 Euro netto. Für die Antragstellung ab 2024 wird die Freibetragsgrenze für das Vermögen angehoben. Diese beträgt nun 15.500 Euro pro Person.

Zuschuss wird als jährliche Pauschale ausgezahlt

Informationen zum Wärmefonds gibt es unter der Adresse www.waermefonds.de oder über die Energieberatungshotline der Diakonie unter Telefon 089/126991-5150 (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr).
Einen Antrag auf Zuschuss aus dem Wärmefonds können Personen stellen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, einen grauen München-Pass besitzen oder eben ein monatliches Nettoeinkommen haben, das unter den Einkommensgrenzen liegt. Genauso kann einen Antrag stellen, wer BaföG oder die Bundesausbildungsbeihilfe bezieht und einen eigenen Haushalt führt.
Der Zuschuss aus dem Wärmefonds erfolgt auf Antrag einmal jährlich in Form einer Pauschale. Sie beträgt grundsätzlich pro Einzelperson 700 Euro und für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich 300 Euro. Die Pauschalen können an verschiedenen Standorten beantragt werden: bei Einrichtungen der Träger der Freien Wohlfahrt (siehe Infokasten „Anlaufstellen”) sowie in den Sozialbürgerhäusern.

Anlaufstellen

Bei folgenden Trägern der Freien Wohlfahrt kann man den Zuschuss beantragen:
AWO: ASZ Laim, Stadtwerke München
BRK: ASZ Bogenhausen, ASZ Riem, ASZ Harlaching, BRK Kreisverband
Caritas: Caritas-Zentrum Neuperlach, Caritas-Zentrum Au-Haidhausen
Diakonie: Diakonie Wärmefonds, Nachbarschaftsbüro-Diakonie Hasenbergl, Nachbarschaftstreff Nordhaide-Diakonie Hasenbergl
Paritätischer Wohlfahrtsverband: ASZ Altstadt, Condrobs Familien- und Beratungszentrum Ludlstraße, SOS Familienzentrum Berg am Laim, SOS Familienzentrum Riem, Stadtwerke München, Studierendenwerk München Oberbayern, ZAB

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