Am Mittwoch, 3. April, gegen 14 Uhr, kam es im Bereich der Staatskanzlei zu einem Polizeieinsatz aufgrund einer nicht angemeldeten Versammlung durch die Gruppe „Schüler*innen“. Hierbei waren im rückwärtigen Bereich der Staatskanzlei zwei Personen auf die Fahnenmasten geklettert und hatten dort ein Banner angebracht.
Der wiederholten Aufforderung, die Fahnenmasten herunterzuklettern und sich zu einer anderen Örtlichkeit zu begeben, kamen die beiden Personen nicht nach. Daraufhin wurde die Versammlung aufgelöst und die beiden Personen durch speziell geschulte Polizeikräfte gesichert zu Boden gebracht. Hierbei widersetzten sie sich den polizeilichen Maßnahmen.
Gegen beide Personen wurden Anzeigen unter anderem wegen Verstöße nach dem Versammlungsgesetz, Hausfriedensbruch sowie Widerstand gegen Vollzugsbeamte erstattet. Die beiden Personen wurden nach Feststellung ihrer Identität wieder entlassen.
Die weiteren Ermittlungen führt das Kriminalfachdezernat 4 der Münchner Kriminalpolizei.
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