„Warum hat mein Nachbar einen Pflegegrad bekommen und ich nicht? Oder was bedeutet pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung?“
Diese Frage ist nicht mit einem Satz zu beantworten. Eine schwere Krankheit allein bedeutet nicht automatisch, dass eine Person pflegebedürftig ist. Entscheidend bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist, wie viel menschliche Hilfe jemand bei Alltagsdingen benötigt. Hierbei spielen wiederum nicht alle Erledigungen eine Rolle. Wenn eine Person Hilfe bei der Körperpflege benötigt, dann wirkt das mit ein auf einen Pflegegrad. Wenn sich ein Mensch jedoch mit verschiedenen Hilfsmitteln wie Badewannenlift, Haltegriffe etc. selbst versorgen kann, dann zählt dies nicht als Hilfebedarf. Ob jemand Unterstützung im Haushalt, bei bürokratischen Angelegenheiten oder bei Aktivitäten außer Haus benötigt, spielt für einen Pflegegrad weitgehend keine Rolle. Wenn jemand seine Medikamente nicht selbstständig einnehmen kann, weil die Person z. B. erinnert werden muss, dann ist das für den Pflegegrad durchaus zu berücksichtigen.
Kurz gesagt: Die Tücke liegt im Detail. Daher lassen Sie sich beraten, vor allem bevor der Medizinische Dienst zur Begutachtung kommt und wenn Sie überlegen, einen Widerspruch gegen einen Bescheid der Pflegekasse einzulegen. Unterstützung gibt es beim Pflegestützpunkt Landkreis München unter Telefon: 089 / 6221-4399 oder per E-Mail: pflegestuetzpunkt@lra-m.bayern.de
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