„Ziemlich enttäuscht“ von der Entscheidung des Mobilitätsreferates (MOR), im Kreuzungsbereich Lachnerstraße / Winthirstraße auch künftig keinen Zebrastreifen zu installieren, zeigen sich Kindergarten-Eltern vor Ort. Im April 2023 hatte der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) bereits den Zebrastreifen bei der Behörde angefragt. Man argumentierte die Notwendigkeit eines gesicherten Überweges vor allem damit, dass rund um die Lachnerstraße verschiedene soziale Einrichtungen wie etwa das Blindenheim, der Seniorenstift und auch der Kindergarten Namen Jesu ansässig sind. Für die Personengruppen, die die Einrichtungen besuchten bzw. bewohnten würde die Überquerung der Lachnerstraße durch einen Zebrastreifen erleichtert. Das MOR entschied damals aber schon gegen den Zebrastreifen.
Veranlasst durch die neuerliche Bürgeranfrage führte das MOR jedoch jüngst noch einmal eine Verkehrszählung durch, um zu prüfen, ob sich das Verkehrsaufkommen in der Lachnerstraße inzwischen geändert hat und sich die Straße damit doch für die Einrichtung eines Zebrastreifens eignen würde. Anfang Juli wurden zwischen 7.25 Uhr und 8.25 Uhr laut MOR 217 Kraftfahrzeuge (Kfz) in der Lachnerstraße und 64 Kfz in der Winthirstraße gezählt. „Diese liegen aber immer noch unter den geforderten Frequenzen um einen Zebrastreifen einzurichten“, erklärt das MOR.
An der Lachnerstraße sei zudem die Unfallstatistik der vergangenen fünf Jahre unauffällig. „Es konnte beobachtet werden, dass die Besucher des Blindenheims mit Kfz direkt vor das Heim gebracht wurden“, erläutert das MOR weiter. „Der Kreuzungsbereich war also nicht davon betroffen.“ Auch würden die Kinder überwiegend in Begleitung Ihrer Eltern zum Kindergarten Herz Jesu gebracht. Und schließlich liegt die Lachnerstraße in einer 30er Zone, wo laut geltenden Richtlinien die Schaffung von Zebrastreifen „generell als entbehrlich“ angesehen wird. „Somit halten wir an der Entscheidung vom April 2023 fest, da sich auch nach den aktuellen Ergebnissen keine rechtliche Begründung nach der StVO (Straßenverkehrsordnung) darstellen lässt, einen Zebrastreifen einzurichten“, erklärt das MOR.