Für alle Eltern, Schülerinnen und Schüler, die eine nicht nächstgelegene Schule besuchen, gibt es eine gute Nachricht: Durch den Beitritt des Landkreises Weilheim-Schongau zum MVV hat sich für die Schülerbeförderung eine Änderung des Anspruchs auf kostenfreie Schülerbeförderung durch die neue Zoneneinteilung ergeben.
Schüler, die einen geprüften Anspruch auf die Kostenfreiheit des Schulweges haben, die eine 5. bis 10. Klasse besuchen, eine Entfernung von mehr als drei Kilometer (also 3,01 Kilometer aufwärts) zur Schule zurücklegen, derzeit aber nicht die nächstgelegene Schule besuchen, werden um Meldung im Landratsamt gebeten, mit Angabe des derzeit genutzten Tickets oder Beförderungsmittels. Die Erstattung der privat gekauften Fahrkarten wird in diesen Konstellationen vorgezogen. Im Regelfall beträgt die Erstattung maximal 30,42 Euro pro Monat seit Januar 2025. Meldungen mit Nachweis des Kaufs der Fahrkarte können per Mail an schuelerbeforderung@lra-wm.bayern.de geschickt werden.