Der heilige Christophorus gilt seit dem Mittelalter als der Schutzpatron der Reisenden. Die katholische Kirche feiert sein Fest am 24. Juli. 1933 wurde die St.-Christophorus-Bruderschaft gegründet und zum ersten Mal fand vor der St.-Maximilian-Kirche eine Fahrzeugsegnung statt. Bis heute erfreut sich dieser Brauch zu Beginn der großen Ferienzeit großer Anteilnahme. Bis zu 250 Fahrzeuge - Fahrräder, Motorräder, Autos, Skates und andere - fahren am segnenden Priester vorbei.
Heuer findet die Fahrzeugsegnung an der Bruderschaftskirche St. Maximilian (Auenstr. 1) am Sonntag, 21. Juli, statt. Den Festgottesdienst um 10.30 Uhr hält Stadtpfarrer Rainer Maria Schießler mit Konzelebranten.
Am Ende des Festgottesdienstes findet noch in der Kirche eine Kinder-Fahrzeugsegnung statt: Alle Kinder sind eingeladen, ihr Fahrzeug, mit dem sie bereits im Straßenverkehr unterwegs sind, in die Kirche mitzubringen, um damit gesegnet zu werden.
Die Fahrzeuge der Erwachsenen (Blumenschmuck ausdrücklich erwünscht) können ab 9 Uhr rechtzeitig vor Beginn des Gottesdienstes in der Wittelsbacherstraße auf Anweisung der Polizei aufgestellt werden. Natürlich gilt die Segnung allen Verkehrsteilnehmern und somit Fahrzeugen aller Art.
Wie jedes Jahr bittet die Bruderschaft im Gottesdienst um das Christophorus-Opfer (einen halben Cent für jeden unfallfrei gefahrenen Kilometer im vergangenen Jahr - z.B. 5 Euro für 1.000 Kilometer) in Form einer Überweisung einer Spende (LIGA-Bank München, IBAN: DE19 7509 0300 0002 1445 49) oder bei der Kollekte im Festgottesdienst. Der gesamte Erlös kommt wieder Menschen zugute, die nach einem Verkehrsunfall schnell und unbürokratisch Hilfe brauchen.
Die St.-Christophorus-Bruderschaft lädt alle zu dem Brauch der Fahrzeugsegnung herzlich ein. Jeder ist willkommen, der sich angesichts der vielen Gefahren im Verkehr auf der Straße und in der Luft, auf dem Schienenweg und auf dem Wasser auf die Fürbitte des heiligen Christophorus unter den Schutz Gottes stellen will. Zudem stellt die Teilnahme eine Selbstverpflichtung der Verkehrsteilnehmer dar, Leib und Leben weder bei sich noch beim Nächsten zu gefährden.