Veröffentlicht am 21.08.2008 11:54

Ärztlicher Check schützt Jugendliche


Von red
„Der Gesundheits-Check ist nicht nur Pflicht, sondern vor allem Chance.“ Gesundheitsminister Otmar Bernhard (Foto: pi)
„Der Gesundheits-Check ist nicht nur Pflicht, sondern vor allem Chance.“ Gesundheitsminister Otmar Bernhard (Foto: pi)
„Der Gesundheits-Check ist nicht nur Pflicht, sondern vor allem Chance.“ Gesundheitsminister Otmar Bernhard (Foto: pi)
„Der Gesundheits-Check ist nicht nur Pflicht, sondern vor allem Chance.“ Gesundheitsminister Otmar Bernhard (Foto: pi)
„Der Gesundheits-Check ist nicht nur Pflicht, sondern vor allem Chance.“ Gesundheitsminister Otmar Bernhard (Foto: pi)

„Der ärztliche Gesundheits-Check für Berufseinsteiger ist die bestmögliche Gesundheitsvorsorge von Anfang an. Ohne diesen 'Gesundheits-TÜV' darf ein Jugendlicher nicht beschäftigt werden.“ Darauf wies Bayerns Gesundheitsminister Otmar Bernhard zum bevorstehenden Start des bayerischen Ausbildungsjahres am 1. September hin. „Der Einstieg in das Berufsleben ist für die jugendlichen Schulabgänger der erste große Schritt in die Eigenständigkeit und bringt oft einschneidende Veränderungen mit sich.“ Die jungen Menschen steckten mitten in der körperlichen und geistigen Entwicklung und müssten daher bereits zum Eintritt ins Berufsleben vor übermäßigen Belastungen geschützt werden.

Viele Arbeitsbedingungen sind an der höheren Belastbarkeit von Erwachsenen ausgerichtet. Bernhard: „Spätere Gesundheitsschäden können nicht nur die berufliche Tätigkeit, sondern auch das persönliche Leben entscheidend beeinträchtigen. Der Gesundheits-Check ist daher nicht nur Pflicht, sondern vor allem Chance.“ Anhand seiner Untersuchungen und im Gespräch kann der Arzt feststellen, ob die Gesundheit und die Entwicklung des Jugendlichen durch bestimmte Tätigkeiten gefährdet werden könnten. Berufseinsteiger und Arbeitgeber können dann individuelle Vorsorgemaßnahmen treffen.

Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erst dann beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsbeginn von einem Arzt untersucht wurde und dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung darüber vorliegt. Die Untersuchung ist kostenfrei, der Jugendliche kann den Arzt frei wählen. Die Berechtigungsscheine für diese Untersuchung wurden den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres bereits ausgehändigt.

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