Der Bundestag hat am vergangenen Freitag eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, die den Städten und Gemeinden größere Spielräume bei der Förderung des Rad- und Fußverkehrs einräumt. Dies geschieht, indem das Gesetz neben der Sicherheit und der Flüssigkeit des Verkehrs künftig auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung gleichrangig berücksichtigt. So soll die Straßenverkehrsordnung noch in diesem Jahr geändert werden, damit den Kommunen beispielsweise die Einführung von Tempo-30-Zonen, Fahrradstraßen oder Zebrastreifen erleichtert wird. Auch eine Erprobung sogenannter Blue-Lanes-Fahrspuren, die für besonders klimafreundliche Fahrzeuge reserviert sind, wird den Kommunen ermöglicht.
„Dies ist eine wirklich gute Nachricht für München, denn viele Maßnahmen zugunsten des Fuß- und Radverkehrs wurden bisher durch die Pflicht zum Nachweis einer konkreten Gefahrenlage erschwert”, findet die Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen - Rosa Liste, Mona Fuchs. „So kann z.B. für Verbindungsstrecken zwischen zwei Tempo-30-Zonen bis zu einer Länge von 500 m - das dürfte in München gar nicht so selten sein - künftig ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden. Damit wird das unsinnige Beschleunigen und Abbremsen auf solchen Strecken unterbunden, und der Verkehr kann besser fließen. Schade aber, dass es bisher keine Verständigung über Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit gegeben hat.”
MdB Jamila Schäfer freut sich für München über „die lang ersehnten Spielräume für die kommunale Verkehrsplanung.” Mit den Beschlüssen schaffe man lästige Bürokratie aus dem Weg und ermögliche sicheren und klimafreundlichen Verkehr. „Ich freue mich, dass die historisch größte Reform des Straßenverkehrsrechts nun gelungen ist”, so Schäfer.
Allerdings muss erst noch der Bundesrat der Reform zustimmen, damit sie umgesetzt werden kann.
Helfen Sie uns mit Ihrer Zustimmung
Um Ihnen eine optimale Webseite bieten zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Instrumente ein. Wir und unsere Partner verarbeiten und übermitteln personenbezogene Daten (z.B. Identifier und Browserdaten). Damit können wir statistisch erfassen wie unsere Webseite genutzt wird und so unser Angebot laufend verbessern und finanzieren. Einige der eingesetzten Techniken sind essentiell für den technischen Betrieb unseres Webangebots. Mit Ihrer Zustimmung dürfen wir und unsere Partner außerdem auch Informationen auf Ihrem Gerät speichern und/oder abrufen. Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern, um Kartenausschnitte oder Videos anzeigen zu können und das Teilen von Inhalten zu ermöglichen. Sie können entscheiden, für welche dieser Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen.
Mit „Alle akzeptieren“ erklären Sie Ihre Zustimmung zu dem oben genannten Zweck. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung außerhalb des EWR (Art. 49 (1) (a) DSGVO, Drittlandtransfer), wo das hohe europäische Datenschutzniveau nicht besteht. Diese Einstellungen können Sie jederzeit anpassen.
Mit „Details…“ können Sie festlegen, welchen Zwecken Sie zustimmen und welchen nicht.
Unter „Cookie Einstellungen“ können Sie Ihre Angaben ändern oder Datenverarbeitungen ablehnen.