Der Bundestag hat am vergangenen Freitag eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, die den Städten und Gemeinden größere Spielräume bei der Förderung des Rad- und Fußverkehrs einräumt. Dies geschieht, indem das Gesetz neben der Sicherheit und der Flüssigkeit des Verkehrs künftig auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung gleichrangig berücksichtigt. So soll die Straßenverkehrsordnung noch in diesem Jahr geändert werden, damit den Kommunen beispielsweise die Einführung von Tempo-30-Zonen, Fahrradstraßen oder Zebrastreifen erleichtert wird. Auch eine Erprobung sogenannter Blue-Lanes-Fahrspuren, die für besonders klimafreundliche Fahrzeuge reserviert sind, wird den Kommunen ermöglicht.
„Dies ist eine wirklich gute Nachricht für München, denn viele Maßnahmen zugunsten des Fuß- und Radverkehrs wurden bisher durch die Pflicht zum Nachweis einer konkreten Gefahrenlage erschwert”, findet die Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen - Rosa Liste, Mona Fuchs. „So kann z.B. für Verbindungsstrecken zwischen zwei Tempo-30-Zonen bis zu einer Länge von 500 m - das dürfte in München gar nicht so selten sein - künftig ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden. Damit wird das unsinnige Beschleunigen und Abbremsen auf solchen Strecken unterbunden, und der Verkehr kann besser fließen. Schade aber, dass es bisher keine Verständigung über Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit gegeben hat.”
MdB Jamila Schäfer freut sich für München über „die lang ersehnten Spielräume für die kommunale Verkehrsplanung.” Mit den Beschlüssen schaffe man lästige Bürokratie aus dem Weg und ermögliche sicheren und klimafreundlichen Verkehr. „Ich freue mich, dass die historisch größte Reform des Straßenverkehrsrechts nun gelungen ist”, so Schäfer.
Allerdings muss erst noch der Bundesrat der Reform zustimmen, damit sie umgesetzt werden kann.