Auf der Hackerbrücke wird es für Radfahrer häufig eng. Besonders beim Überholen kommen manche Wagen den Zweirädern gefährlich nahe. 1,5 Meter Abstand müssen Autos beim Überholen zu den Bikern halten, so schreibt es die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Doch auf der Hackerbrücke scheint diese Regelung nicht einhaltbar, weswegen sich Bürger für die deutliche Beschilderung eines Überholverbots oder sogar die Sperrung der Hackerbrücke für den motorisierten Verkehr einsetzten. Der Bezirksausschuss (BA) unterstützte dieses Bürgeranliegen. Vom Oberbürgermeister kommt dazu jetzt aber eine Abfuhr.
Nachdem die gesetzliche Regelung von 1,5 Meter Mindestabstand zum Überholen von Radfahrern klar sei, bedürfe es keiner extra Beschilderung auf der Hackerbrücke, so befand das Mobilitätsreferat (MOR) bereits im Frühjahr und schickte ein entsprechendes Schreiben an den BA. Im Westend aber hat man dazu eine andere Einschätzung: Die Hackerbrücke ist für Radfahrer gefährlich und muss neu ausgeschildert werden. Sowohl im Rahmen der Bürgerversammlungen, als im örtlichen Bezirksausschuss (BA 8) wurde klar darüber befunden. Deswegen lehnte der BA im Frühjahr das Schreiben des MOR ab und beharrte noch einmal darauf, dass auf der Hackerbrücke ein Überholverbot ausgewiesen werde. Die geltende Regel zum Mindestüberhol-Abstand von 1,5 Meter sollte nach Ansicht des BAs „vollzogen und durchgesetzt werden“, wie es im Schreiben hieß. Die beengten Verhältnisse auf der Hackerbrücke ließen ein Überholen von Radfahrern durch Autos gar nicht zu, was durch ein extra Schild verdeutlicht werden müsse. Auch eine teilweise oder vollständige Sperrung der Hackerbrücke für den motorisierten Verkehr, was bei einer Bürgerversammlung der vergangene Jahre verlangt wurde, hatte der BA befürwortet.
Nachdem sich der BA mit der Aussage des MOR nicht zufrieden gab, nahm sich nun Oberbürgermeister Dieter Reiter der Sache an. Er hielt Rücksprache mit dem MOR und auch mit der Polizei und kommt zu dem Schluss: „Ich bitte daher um Verständnis, dass bei dieser Sachlage dem Wunsch des Bezirksausschusses nach einem (beschilderten) Überholverbot von Fahrrädern für Kraftfahrzeuge nicht entsprochen werden kann.“
Es gelte der Grundsatz: so wenig Beschilderung wie möglich und nötig. Und die Regel für das Überholen seien klar. Die Polizei habe zudem auf damalige Nachfrage des MOR mitgeteilt, dass die Verkehrssicherheitslage auf der Hackerbrücke unauffällig sei. Hinzu komme der geradlinige und grundsätzlich gut einsehbare Verlauf der Brücke. Verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Hackerbrücke wie etwa ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen lasse sich daher aufgrund der strengen Anforderungen der StVO nicht begründen. Das MOR hat zwischenzeitlich sogar noch einmal geprüft, wie sich das mit den engen Verhältnissen auf der Hackerbrücke verhält. Anders als vom Bezirksausschuss angenommen, sei auf der zwischen 7 und 8 Meter breiten Hackerbrücke auch unter Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 Meter eine Überholung doch möglich. Grob könne man folgende Rechnung aufstellen: Radfahrer ca. 1 Meter + 1,5 Meter Abstand + 2,5 Meter großes Kfz = 5 Meter. Überholen sei also auf der Hackerbrück bei Mitbenutzung der Gegenfahrbahn rechtskonform möglich.
Dass der Oberbürgermeister gegen die BA-Empfehlung entschied, nimmt man im Westend verärgert zur Kenntnis. Tröstlich bleibt hier nur, dass das MOR prüfen will, wie dem Radverkehr auf der Hackerbrücke eine höhere Wertigkeit eingeräumt werden kann.