Veröffentlicht am 10.02.2009 11:15

Dreimal ein Euro fürs Schüler-Mittagessen

Drei Euro für ein Mittagessen: Der Freistaat zahlt einen Euro wenn die Kommune den zweiten zahlt, der dritte muss aus Spenden finanziert werden. (Foto: pixelio.de)
Drei Euro für ein Mittagessen: Der Freistaat zahlt einen Euro wenn die Kommune den zweiten zahlt, der dritte muss aus Spenden finanziert werden. (Foto: pixelio.de)
Drei Euro für ein Mittagessen: Der Freistaat zahlt einen Euro wenn die Kommune den zweiten zahlt, der dritte muss aus Spenden finanziert werden. (Foto: pixelio.de)
Drei Euro für ein Mittagessen: Der Freistaat zahlt einen Euro wenn die Kommune den zweiten zahlt, der dritte muss aus Spenden finanziert werden. (Foto: pixelio.de)
Drei Euro für ein Mittagessen: Der Freistaat zahlt einen Euro wenn die Kommune den zweiten zahlt, der dritte muss aus Spenden finanziert werden. (Foto: pixelio.de)

Das bayerische Kabinett hat vorige Woche ein Konzept zur Finanzierung des Mittagessens für Schüler aus finanziell bedürftigen Familien vorgelegt: Die Kosten sollen zu je einem Drittel vom Freistaat, der Kommune und einem Elternbeitrag oder Spenden/Stiftungsmitteln getragen werden. „Gerade für bildungsbenachteiligte junge Menschen leistet der Besuch einer Ganztagesschule einen großen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Es darf nicht sein, dass Eltern ihr Kind nicht an der Ganztagsschule anmelden, weil sie sich die Kosten für das Mittagessen dort nicht leisten können”, sagte Sozialministerin Christine Haderthauer.

Eigentlich ist die Finanzierung Sache des Bundes. „Solange der Bund seiner Finanzierungsverantwortung nicht ausreichend nachkommt, wird der Freistaat in Vorleistung gehen. Wenn die Kommunen einen Euro für das Mittagessen übernehmen, wird der Freistaat einen weiteren Euro drauflegen, um bedürftige Familien zu entlasten”, erklärte Haderthauer.

Die CSU im Stadtrat dringt nun darauf, dass dieses Konzept in München bereits nach den Osterferien in Kraft tritt. Sie hat deswegen einen entsprechenden Stadtratsantrag gestellt. „Wir wollen, dass auch den Münchner sozial schwachen Kindern und Jugendlichen bei der Schulspeisung möglichst schnell finanziell unter die Arme gegriffen wird”, begründet Fraktionschef Josef Schmid den Vorstoß. „Auch wenn in München aufgrund bestehender Stiftungen bereits einer Reihe von Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ermöglicht wird, gibt es noch großen Handlungsbedarf”, heißt es in dem Antrag, der die „schnellstmögliche” Umsetzung des Konzepts fordert, „und zwar unbürokratisch und dirkriminierungsfrei”.

Die FDP im Stadtrat hat zeitgleich ebenfalls die Kofinanzierung des Schul-Mittagessens durch die Landeshauptstadt München beantragt, als Beginn aber erst das Schuljahr 2009/2010 angesetzt. „Etwa 10.500 Kinder zwischen 6 und 15 Jahren erhalten derzeit Leistungen nach dem SGB II, nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerbergesetz“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin Nadja Hirsch.

„Nach einem Kabinettsbeschluss von letzter Woche übernimmt der Freistaat Bayern für Kinder aus sozial schwachen Familien künftig an Grund- und Hauptschulen ein verbilligtes Mittagessen. Pro Mittagessen schießt der Freistaat einen Euro zu, wenn die jeweiligen Kommunen ebenfalls einen Euro kofinanzieren. Deshalb wollen wir, dass die Stadt München für das neue Schuljahr diese Kosten in den Haushalt aufnimmt!“

„Es ist wichtig, dass sich Kinder gesund und regelmäßig ernähren. Studien zeigen, dass vermehrt Kinder aus sozial schwachen Familien oft gesundheitliche Probleme haben. Hier kann man in die Zukunft der Kinder investieren. Das ist viel sinnvoller, als einmalige Zuschüsse oder ein Sozialticket“ ist sich die FDP-Fraktion einig.

„Darüber hinaus wollen wir, dass die Landeshauptstadt München mit den derzeit aktiven Vereinen, Stiftungen und Initiativen in Verbindung tritt, die jetzt schon verbilligtes und kostenloses Essen für Schülerinnen und Schüler in München ermöglichen. Durch eine Kooperation wird es vielleicht möglich sein, dass der verbleibende Restbetrag, der von den Familien für das Essen zu zahlen ist, ganz oder teilweise aufgefangen werden kann und dass darüber hinaus auch ein Frühstück in den Schulen angeboten werden kann“, so Hirsch.

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