Sechs Millionen Euro sind im vergangenen Jahr durch Strafzahlungen von Profivereinen aufgrund von Urteilen des Verbandssportgerichts zusammengekommen, meist wegen des verbotenen Einsatzes von Pyrotechnik in den Fankurven. Laut einer Mitteilung des DFB-Präsidiums fließen die Gelder in fußballnahe gemeinnützige Stiftungen. Rund die Hälfte der Summe, drei Millionen Euro, geht an die DFL-Stiftung. In diesem Jahr wurden bereits 239.300 Euro ausgeschüttet: Soforthilfen in Höhe von jeweils 100.000 Euro gingen an die Stiftungen des Bayerischen und des Württembergischen Fußballverbandes zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Vereine.
Die DFL verdoppelte die Summe für die Hochwasser-Opfer. „Der Verband setzt damit ein wichtiges Zeichen und handelt entsprechend seiner sozialen Verantwortung”, wird DFB-Schatzmeister Stephan Grunwald zitiert. Im Einzelnen gehen die Mittel an die DFL-Stiftung (3 Millionen), die DFB-Stiftung Egidius-Braun (1.4 Millionen), die Stiftung der Nationalmannschaft: (0,5 Millionen), die DFB-Stiftung Sepp-Herberger (0,4 Millionen), die DFB-Kulturstiftung (0, 275 Millionen), die Robert-Enke-Stiftung (0,125 Millionen) und die Daniel-Nivel-Stiftung (0,1 Million) sowie geringere Beträge an die VfB Stuttgart Stiftung (60.000), die Franz-Beckenbauer-Stiftung: (50.000), die Fritz-Walter-Stiftung (32.500), den 1. FC Magdeburg e.V. (15.000), die Uwe-Seeler-Stiftung (10.000), die Greuther-Fürth-Stiftung (7.500) sowie Kleinspenden an verschiedene Einrichtungen (Summe 25.000).
Ein eigener Strafenkatalog des Verbands gibt Auskunft über die Höhe der Bußgelder. Das verbotene Abbrennen von Pyrotechnik wird mit 1.000 Euro pro Gegenstand in der Bundesliga, 600 Euro in der Zweiten Liga und 350 Euro in der 3. Liga geahndet. Ein „Eindringen auf das Spielfeld” wird mit 3.000 Euro (Bundesliga) bis 1.000 Euro (3. Liga) pro Person berechnet. Sogenannte „unsportliche Botschaften” mit beleidigendem Inhalt kosten die Klubs 2.000 Euro in der Bundesliga und 500 Euro in der 3. Liga. Allerdings nur, wenn das beanstandete Transparent kleiner als drei Quadratmeter ist. Andernfalls werden 8.000 Euro (2.000 Euro in der 3. Liga) fällig. Teuer ist auch die Verwendung von Laserpointern im Stadion, dieser werden pro Vorfall mit 4.000 Euro (1.000 Euro in der 3. Liga) in Rechnung gestellt. (as)