Hinter der katholischen Kirche St. Benedikt liegt, etwas verborgen und von der Straße aus nicht direkt einsehbar, ein Spiel- bzw. Erholungsplatz. Das Holzschiff auf dem Spielplatz wurde zum markanten Aushängeschild und dient als Erkennungszeichen. Denn wer sich hier verabreden möchte, muss den Ort umschreiben, da der Platz bislang keinen Namen hat. Daran möchten einige Stadtteilbewohner gerne etwas ändern. Im Rahmen der diesjährigen Bürgerversammlung beantragte eine Anwohnerin, dass der Platz „Freiraum Westend“ heißen und somit an seine Entstehungsgeschichte erinnern solle. Das Kommunalreferat erteilt diesem Bürgerwunsch nun aber eine Absage.
Umrahmt von Bebauung, inmitten zwischen Westend- / Schrenk- und Landsberger Straße, liegt der Spielplatz, dem seine Nutzer gerne einen Namen geben würden. Die Spiel- und Freizeitfläche ist zwar öffentlich zugänglich, befindet sich jedoch in Privateigentum. Einst war hier eine unwirtliche Brachfläche, die auf Initiative einiger Stadtteilbewohner zunächst von den umgrenzenden Mauern befreit wurde. Der Verein „Freiraum Westend“ gründete sich, der sich für die Gestaltung der Brachfläche stark machte. Dieser Verein, so berichtete es die Antragstellerin im Rahmen der Bürgerversammlung im April, organisierte in den 90er Jahren erste Spielangebote und Feste. „So wurde diese Fläche fürs Westend erschlossen“, erklärte sie. Es kamen Spielgeräte und Sitzbänke dazu und dieser „Freiraum“ wurde zum gestalteten Platz, der heute rege von den Stadtteilbewohnern genutzt wird. „In Würdigung an diese Entstehungsgeschichte soll diese Fläche „Freiraum“ oder „Freiraum Westend“ heißen“, so beantragte es die Bürgerin. Mit breiter Unterstützung durch die Anwesenden der Bürgerversammlung und auch des örtlichen Bezirksausschusses Schwanthalerhöhe (BA 8) wurde der Antrag ans Kommunalreferat empfohlen.
Grundsätzlich würden durch das Straßenbenennungsverfahren der LHM dreierlei Arten von Verkehrswegen benannt, wie das Kommunalreferat erklärt. Dazu gehören 1. Öffentlich, gewidmete Verkehrsflächen, 2. Gewidmete Privatstraßen, welche die Funktion öffentlicher Verkehrsflächen erfüllen und deren Benennung die Auffindbarkeit von Anwesen erleichtert, und schließlich 3. Bereiche, die in Bebauungsplänen als Verkehrsflächen oder verkehrsberuhigte Bereiche gekennzeichnet sind. „Grünanlagen und Wege in Grünanlagen erhalten prinzipiell keine Namen über das Straßenbenennungsverfahren“, erklärt die Behörde in ihrer Stellungnahme zum Bürgerantrag. Die Benennung einer Grünanlage oder eines Grünanlagenweges könne im Ausnahmefall zwar erfolgen, jedoch nur, wenn diese eine übergeordnete Bedeutung oder, entsprechend der Straßennamen- und Hausnummernsatzung, eine Orientierungsfunktion besitzt. „Dann sollte sie gewidmet sein und auf städtischem Grund liegen“, erklärt das Kommunalreferat weiter. Bei der Fläche hinter St. Benedikt seien diese Kriterien jedoch nicht erfüllt. Die fehlende Widmung, die fehlende übergeordnete Bedeutung und auch die fehlende Orientierungsfunktion sowie die Lage auf Privatgrund sprächen gegen eine Benennung durch die Stadt. Der Spielplatz „hinter St. Benedikt“ bleibt damit auch künftig nach seinem Standort bezeichen- und auffindbar.